Ihre Unfallversicherung mit Tagegeld

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Portrait Unfallversicherung mit Tagegeld

Für den Kunden ist der Versicherungsmarkt undurchsichtig. Es gibt viele Unfall-Versicherungsunternehmen. Da kann man als Versicherungsnehmer kaum den Überblick bekommen. Wie soll man da die besten Versicherungsunternehmen finden?
Hier können Sie einfach und schnell Ihren Unfallversicherungs-Vergleich abrufen. Füllen Sie einfach das folgende Formular aus.
Ihre Unfallversicherung mit Tagegeld: Machen Sie hier den kostenlosen Preisvergleich:


Hier noch einige wichtige Punkte zum Thema und über Versicherungen
 
Wer sollte eine Unfallversicherung abschließen?
Diese Versicherung ist für jeden interessant, der seine persönliche Risikoabsicherung optimal gestalten will.
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Weitere Infos zur Unfall-Versicherung:

 

Werden Heilbehandlungskosten in der Regel durch die eigene Krankenversicherung abgedeckt, so ist die Unfallversicherung bei dauerhaften unfallbedingten Gesundheitsbeeinträchtigungen eine sinnvolle Ergänzung der persönliche Risikoabsicherung.
Neben den Leistungen bei Invalidität kann der Versicherungsnehmer vielfältige zusätzliche Leistungen in den Versicherungsschutz einbeziehen lassen. Hierzu gehören z.B. Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld.
Das Risiko von Freizeitunfällen ist bei Selbständigen wie bei Arbeitnehmern nicht durch die Berufsgenossenschaft abgedeckt.
Auch die Zahlung von Bergungskosten, kosmetischen Operationen und Kurkostenbeihilfen kann als zusätzliche Leistung in den Versicherungsschutz einbezogen werden.
Wichtig ist der Versicherungsschutz bei dauerhafter Funktionsbeeinträchtigung eines Körperteils. Im Einzelfall ist zu prüfen, ob ein versicherter Unfall auch dann vorliegt, wenn durch erhöhte Kraftanstrengung Bänder und Muskeln reißen oder ein Gelenk verrenkt wird z.B. beim Tragen schwerer Gegenstände.
Möglichen Unfallrisiken begegnet man in allen Lebensbereichen, so in der eigenen Wohnung, beim Sport, in der Freizeit und im Urlaub. Diese Risiken sind durch die gesetzliche Unfallversicherung, die bei Arbeitsunfällen und Wegeunfällen von und zur Arbeit eintritt, nicht gedeckt.
Arbeitnehmer sind bei einem Arbeits- oder Wegeunfall in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert, nicht aber bei Freizeitunfällen. Selbständige können sich bei der für ihre Branche zuständigen Berufsgenossenschaft gegen Arbeits-und Wegeunfälle absichern.

Danke für Ihr Interesse an unseren Informationen über Versicherer.